Der neue Verkehrskundeunterricht VKU ab 1. Januar 2027 im Überblick

Ab 1. Januar 2027 gilt für den Verkehrskundeunterricht VKU neues Recht. Der Kurs findet neu vor der Theorieprüfung statt und behandelt Fahrerassistenzsysteme. Er bleibt Präsenzunterricht. L-drive Schweiz prüft im Auftrag der Kantone die Lehrmittel.

Was empfehlen wir Personen, die bereits zur Theorieprüfung zugelassen sind?

Wir empfehlen ihnen, die Theorieprüfung bis Ende 2026 abzulegen. Ab Januar 2027 werden an der Prüfung auch Inhalte aus dem Verkehrskundeunterricht geprüft. Die meisten Strassenverkehrsämter werden bereits zugelassene Kundinnen und Kunden in den nächsten Wochen anschreiben und auf diese Änderungen aufmerksam machen.

Was ändert sich am Umfang der Theorieprüfung?

Ab dem 1. Januar 2027 umfasst die Basistheorieprüfung neu 55 Fragen. Darunter sind Fragen zu den Inhalten des VKU. Die neuen Prüfungsfragen gelten auch für Personen, die ihre Zulassung bereits vor 2027 erhalten haben.

Was gilt, wenn die Theorieprüfung bereits bestanden ist, der VKU aber noch fehlt?

Diesen Übergangsfall regelt Art. 151q VZV. Wer einen Lernfahr- oder Führerausweis der Kategorien A oder B beziehungsweise der Unterkategorien A1 oder B1 erwerben möchte und die Basistheorieprüfung bestanden hat, muss den VKU spätestens bei der Anmeldung zur praktischen Führerprüfung nachweisen, sofern keine Befreiung besteht.

Was gilt für eine bereits vor 2027 erteilte Zulassung zur Theorieprüfung?

Diese Situation ist von der bereits bestandenen Theorieprüfung zu unterscheiden. Der Kanton Bern lässt die Prüfung mit einer bis Ende 2026 erteilten Zulassung während deren zweijähriger Gültigkeit weiterhin ohne vorgängigen VKU zu. Die neuen Prüfungsfragen gelten trotzdem. Andere Kantone handhaben dies unterschiedlich, siehe Abschnitt zum kantonalen Vollzug. Betroffene sollten die Modalitäten beim zuständigen Strassenverkehrsamt klären. Wir empfehlen auch ihnen, den VKU vor der Theorieprüfung zu besuchen.

Was ist die FABER-PIN?

Die FABER-PIN ist eine eindeutige Personenkennzahl. Das Strassenverkehrsamt teilt sie nach der Erfassung des Gesuchs mit. Sie ermöglicht es, Ausbildungsnachweise wie Nothilfekurs, Sehtest und VKU der richtigen Person zuzuordnen.

Gibt es eine feste Reihenfolge für Nothilfekurs, Sehtest und VKU?

Nein. Nach Einreichung des Gesuchs und Erhalt der FABER-PIN können diese Schritte in beliebiger Reihenfolge absolviert werden. Im neuen Ablauf müssen die erforderlichen Nachweise vor der Theorieprüfung vorliegen.

Bleiben bereits absolvierte Kurse und Nachweise gültig?

Ja. Der Nothilfekurs bleibt sechs Jahre gültig, der Sehtest zwei Jahre. Der vollständig absolvierte VKU gilt weiterhin unbeschränkt. Er muss wegen der Änderungen ab 2027 nicht wiederholt werden.

Was ändert sich grundsätzlich mit dem neuen VKU?

Wer sich ab 2027 zur Theorieprüfung anmeldet, muss den VKU bereits besucht haben (Art. 13 Abs. 1ter VZV). Der Lernfahrausweis (LFA) ist für den Kursbesuch nicht mehr Voraussetzung. Er muss jedoch bereits beantragt sein. Damit verfügt die Person über die entsprechende LFA-Nummer, welche die Fahrschule für die Bestätigung des Kursbesuchs benötigt.

Was bedeutet das für die Kundengewinnung und Fahrlehrer:innen?

Der Kurs wird zum ersten Kontaktpunkt. Teilnehmende kommen ohne Lernfahrausweis, frühestens sechs Monate vor dem Mindestalter, für die Kategorie B also ab 16½ Jahren.

Sind Intensivkurse am Wochenende weiterhin möglich?

Nein. Die vier Blöcke sind auf vier Tage zu verteilen. Kompaktformate über zwei Tage fallen weg. Ein Kurs an zwei aufeinanderfolgenden Wochenenden bleibt zulässig. Zudem schreibt die Verordnung pro Block ausdrücklich zehn Minuten Pause vor.

Bleiben Dauer und Gruppengrösse gleich?

Ja. Es bleibt bei acht Stunden und maximal zwölf Teilnehmenden. L-drive Schweiz forderte wegen der neuen Inhalte 16 Stunden, drang damit aber nicht durch. Das Programm wird deshalb dichter, nicht länger.

Was gilt neu rechtlich beim VKU?

Der VKU erhält erstmals eine echte Verordnungsgrundlage. Die VKUV ist am 19. Dezember 2025 erlassen und publiziert worden. Sie tritt am 1. Januar 2027 in Kraft und ersetzt die ASTRA-Weisungen vom 24. September 2020. Ab 2027 bildet die VKUV somit die alleinige Grundlage des Unterrichts, durchsetzbar durch die Behörden und einforderbar durch die Teilnehmenden.

Welche Inhalte kommen dazu?

Fahrerassistenz- und Automatisierungssysteme werden integraler Bestandteil aller Blöcke. Im Zentrum stehen Grenzen, Risiken und die Schnittstelle Mensch-Maschine, nicht die Technik einzelner Systeme. In der praktischen Führerprüfung ist der Umgang mit diesen Systemen bereits seit dem 1. Juli 2025 prüfungsrelevant. In der Theorieprüfung kommen die VKU-Inhalte ab 2027 hinzu.

Warum steigt der Qualitätsdruck?

Weil die VKU-Inhalte in den Fragepool der Theorieprüfung einfliessen. Schwacher Unterricht zeigt sich künftig in schlechteren Prüfungsergebnissen und damit in der lokalen Reputation.

Wann gilt der neue VKU?

Die neuen Vorschriften gelten ab 1. Januar 2027. Wer vorher den VKU begonnen oder die Theorieprüfung bestanden hat, schliesst nach bisherigem Recht ab.

Kann ich den VKU online absolvieren?

Nein. Der VKU bleibt Präsenzunterricht in Gruppen von höchstens 12 Personen.

Wer prüft die VKU-Lehrmittel?

Im Auftrag der Kantone prüft L-drive Schweiz die Lehrmittel. Zuständig ist die Kommission KÜV.

Ich habe den VKU 2026 begonnen, aber nicht abgeschlossen. Was gilt?

Wer den VKU vor dem 1. Januar 2027 begonnen hat, schliesst ihn nach bisherigem Recht ab (Art. 151q VZV).

Wann erhalte ich den Lernfahrausweis?

Wie bisher nach bestandener Basistheorieprüfung, frühestens bei Erreichen des Mindestalters. Das Strassenverkehrsamt stellt ihn anschliessend zu.

Bleibt eine bestandene Theorieprüfung gültig?

Ja. Eine bestandene Theorieprüfung ist unbefristet gültig.

Wer vergibt die FABER-PIN?

Das Strassenverkehrsamt des Wohnkantons. Es teilt die PIN nach Eingang des Gesuchs um den Lernfahrausweis mit.

Bleiben Nothelferausweise auf Papier gültig?

Ja. Papier-Nothilfeausweise bleiben gültig. Ab 2027 werden neue Nachweise digital übermittelt.

Gibt es Informationsmaterial für Fahrschulen?

Ja. Die asa stellt ein Video, animierte Plakate, einen Flyer im Format A5 und eine Prozessgrafik bereit, jeweils auf Deutsch, Französisch und Italienisch.

Muss das zertifizierte VKU-Lehrmittel bei den Teilnehmenden verbleiben?

Nach Auffassung der Vereinigung der Strassenverkehrsämter (asa) ja. Das Lehrmittel dient nicht nur als Unterrichtsunterlage während des VKU, sondern auch als persönliches Lern- und Arbeitsmittel der Teilnehmenden. Es soll ihnen ermöglichen, Lerninhalte nach dem Unterricht zu vertiefen, persönliche Notizen und Erkenntnisse nachzulesen und die Inhalte bis zur Theorieprüfung zu repetieren. Zudem können sie damit Lerninhalte selbständig aufarbeiten, die im Unterricht nicht vertieft behandelt wurden. Diese Ziele setzen voraus, dass das Lehrmittel den Teilnehmenden auch nach Abschluss des Kurses zur Verfügung steht.

Dies gilt unabhängig davon, ob das Lehrmittel physisch oder digital bereitgestellt wird. Entscheidend ist, dass die Teilnehmenden nach Kursabschluss weiterhin Zugriff auf ihr persönlich genutztes Lehrmittel haben und es für Nachbereitung und Repetition verwenden können.

Ist das Einziehen und Wiederverwenden der Lehrmittel zulässig?

Aus Sicht der asa nein. Art. 18 Abs. 6 VZV verlangt die Verwendung eines Lehrmittels, das den von den Kantonen festgelegten Anforderungen entspricht bzw. als vorgeschriebenes Lehrmittel anerkannt ist. Die Verwendung eines Lehrmittels umfasst dabei mehr als dessen blosse Bereitstellung während des Unterrichts.

Ein Lehrmittel, das die Teilnehmenden bearbeiten, mit persönlichen Notizen ergänzen und für die Nachbereitung nutzen sollen, erfüllt seinen Zweck nur, wenn es ihnen auch nach Kursabschluss zur Verfügung steht. Das Einziehen und Wiederverwenden für nachfolgende Kurse ist daher aus Sicht der asa nicht mit dem Zweck der Bestimmung vereinbar.

Bei digitalen Lehrmitteln bedeutet dies, dass der persönliche Zugriff der Teilnehmenden nach Kursabschluss erhalten bleibt. Physische Lehrmittel werden den Teilnehmenden überlassen.

Eigene Kursunterlagen, Arbeitsblätter oder Zusammenfassungen können selbstverständlich ergänzend eingesetzt und abgegeben werden. Sie ersetzen das vorgeschriebene Lehrmittel jedoch nicht.

Wie wird die Einhaltung dieser Vorgaben bezüglich VKU-Lehrmitteln kontrolliert?

Die Kontrolle erfolgt im Rahmen der kantonalen Aufsicht über den Verkehrskundeunterricht. Gemäss Art. 18 Abs. 6 VZV überprüfen die Kantone unter anderem, ob die vorgeschriebenen Lehrmittel verwendet werden. Wie Aufsicht und Nachweise konkret ausgestaltet werden, entscheiden die zuständigen kantonalen Behörden. Für eine möglichst einheitliche Überprüfung steht den Auditpersonen eine Checkliste zur Verfügung.

Unabhängig von der konkreten Kontrollpraxis ist nach Auffassung der asa sicherzustellen, dass das vorgeschriebene Lehrmittel im Unterricht tatsächlich eingesetzt wird und den Teilnehmenden zur persönlichen Weiterverwendung zur Verfügung steht. Dies gilt für digitale wie für physische Lehrmittel.