Keine Hochleistungsboliden für Junglenker!

RoadCross Schweiz fordert Leistungsgewicht-Beschränkung bis 25 Jahre

Der Stiftungsrat von RoadCross Schweiz hat beschlossen, sich aktiv für die Einführung einer gesetzlichen Leistungsbeschränkung für Junglenkende einzusetzen. Junglenker sollen künftig in der Schweiz keine Hochleistungsboliden mehr fahren dürfen.

Edukative Begleitmassnahmen im Sinne eines wirksamen Gesamtpakets unterstützt RoadCross Schweiz ausdrücklich. Doch angesichts jüngster tragischer Ereignisse – etwa des Unfalls von Opfikon-Glattbrugg, bei dem zwei Unbeteiligte ihr Leben verloren – ist für die Opferorganisation klar: Die gefährliche Kombination aus Unerfahrenheit, jugendlicher Risikofreude und hochmotorisierten Fahrzeugen muss mit einer gesetzlichen Leistungsbeschränkung für Junglenkende gebannt werden. Eine solche Regel schützt dabei nicht nur andere Verkehrsteilnehmende, sondern auch die jungen Fahrerinnen und Fahrer selbst – vor schweren Unfällen und den oft langwierigen Konsequenzen.

Gesamtkonzept für die Verkehrssicherheit

RoadCross Schweiz unterstützt die Forderung nach ergänzenden Massnahmen im Sinne eines Gesamtkonzepts, sieht aber in einer gesetzlichen Beschränkung den entscheidenden Hebel.

«Wer bewusst Assistenzsysteme ausschaltet, weiss genau, was er tut», so Willi Wismer. «Dieses Verhalten lässt sich nicht einfach mit einer Zusatzlektion verhindern – es braucht klare Regeln.» Er betont: «Es geht nicht darum, jemanden in seiner Freiheit einzuschränken. Aber Freiheit endet für uns dort, wo das Leben anderer gefährdet wird.» Rückmeldungen und öffentliche Reaktionen zeigen, dass auch in der Bevölkerung breite Unterstützung für eine solche Beschränkung besteht.

Forderung an die Politik

Dass gesetzliche Massnahmen wirken, zeigt die Einführung der Alkohol-Nulltoleranz für Neulenkende im Jahr 2014: Seither hat sich die Zahl der Alkoholunfälle in dieser Altersklasse halbiert.

Zur Gewährleistung der Verkehrssicherheit bestehen bereits altersbezogene Vorschriften – so müssen Fahrzeuglenkende ab 75 Jahren ihre medizinische Fahreignung regelmässig überprüfen lassen. RoadCross Schweiz fordert deshalb Bundesrat und Parlament auf, diesen Weg fortzusetzen und eine Leistungsbeschränkung als Schutzgesetz einzuführen – flankiert von Verbesserungen in Ausbildung und Prüfung.

Leistungsbeschränkung nach Gewicht und PS

Das Leistungsgewicht ist das Verhältnis von PS (Leistung) zu Kilogramm (Gewicht) eines Fahrzeugs. Es definiert, wie viel Gewicht eine „Pferdestärke“ bewegen muss, um das Fahrzeug zu beschleunigen.

  • Bsp 1: Ein kleines Auto mit 100 PS und 1’000 kg Gewicht → Leistungsgewicht = 10 kg pro PS.
  • Bsp 2: Ein Sportwagen mit 300 PS und ebenfalls 1’000 kg Gewicht → Leistungsgewicht = 3,3 kg pro PS.

Je tiefer das Leistungsgewicht eines Fahrzeugs, desto schneller beschleunigt es – und desto schwieriger ist es für unerfahrene Fahrerinnen und Fahrer, die Kontrolle zu behalten. Eine gesetzliche Limite soll verhindern, dass risikofreudige Junglenkende Hochleistungsfahrzeuge steuern und dadurch sich und andere gefährden.

Die Regelung soll gezielt Hochleistungs-Boliden ausschliessen, ohne den Alltag oder die Arbeit junger Lenkerinnen und Lenker einzuschränken. Arbeitsfahrzeuge mit höherer Motorleistung sollen weiterhin erlaubt bleiben, ebenso Familienkombis, damit weder Betriebe noch Familien neue Fahrzeuge anschaffen müssen.

Die konkrete Höhe der Leistungsgewicht-Limite ist im Rahmen der politischen Arbeiten festzulegen. Entscheidend ist, dass sie wirksam genug ist, um den Zugang zu übermotorisierten Fahrzeugen zu begrenzen – und damit die Zahl der Raserdelikte, von denen heute rund ein Drittel auf Junglenkende entfällt, deutlich zu senken.