In Österreich besteht ein Obligatorium für die theoretische und praktische Ausbildung. Begleitpersonen müssen ebenfalls in der Fahrschule antraben und bei Lernfahrten ein Protokoll führen.
In Deutschland sind 12 Lektionen Regeltheorie sowie Fahrlektionen auf Bundesstrassen, Autobahnen sowie Nachtfahrten obligatorisch vorgeschrieben. Die Begleitperson muss eingetragen sein. Werden später noch andere Begleitpersonen in die Fahrausbildung involviert, müssen diese einen Antrag bei der Fahrerlaubnisstelle stellen.
In Frankreich kann man schon mit 16 Jahren mit der Fahrausbildung beginnen. Theorielektionen sind ebenso obligatorisch wie 20 Fahrlektionen. Nach bestandener Prüfung darf während der dreijährigen Probezeit mit Fahrbegleitung gefahren werden. Dies mit reduzierter Geschwindigkeit.
Italien erlaubt den Fahrunterricht ab dem 18. Altersjahr. Das Obligatorium an Fahrausbildung beträgt 6 Stunden, in denen das Befahren von Ausserortsstrecken Autobahn und Nachtfahrten vorgeschrieben sind. Die Begleitperson muss mindestens 10 Jahre Fahrpraxis ausweisen und darf nicht älter als 65 Jahre alt sein.
Zudem kennt Italien auch Einschränkungen für die Neulenkenden: So dürfen nach der praktischen Prüfung vorerst nur Fahrzeuge mit maximaler Leistung von 50 kw/t gefahren werden, sofern keine fachkundige Begleitperson dabei ist. Ausserorts gilt in den ersten 3 Jahren nach der Prüfung eine Geschwindigkeitslimite von 90 km/h, auf Schnellstrassen 110 km/h. Das grosse rote «P» muss am Fahrzeug klar erkennbar angebracht werden.
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