
Neues Datenschutzgesetz tritt am 1. September in Kraft
Für den besseren Schutz der Daten müssen Unternehmen sich ab dem 1. September 2023 an die revidierten Regelungen des Bundesgesetzes über den Datenschutz (revDSG) anpassen - auch Fahrlehrer:innen.
2020 hat das Parlament das neue Bundesgesetz über den Datenschutz (revDSG) verabschiedet. Es verbessert die Bearbeitung persönlicher Daten und gewährt den Schweizer Bürger:innen neue Rechte.
Das totalrevidierte Datenschutzgesetz (DSG) und die Ausführungsbestimmungen in der neuen Datenschutzverordnung (DSV) und der neuen Verordnung über Datenschutzzertifizierungen (VDSZ) treten am 1. September 2023 in Kraft.

Wesentliche Veränderungen
Mit dieser Gesetzesänderung gehen auch Verpflichtungen für Unternehmen und Fahrlehrer:innen einher. Das revDSG bringt wesentliche Veränderungen mit sich. L-drive Schweiz hat diese zusammengefasst.

Dienstleistung für Mitglieder von L-drive Schweiz
L-drive Schweiz hat für seine Mitglieder in Zusammenarbeit mit einem auf Datenschutzrecht spezialisierten Anwalt eine Muster-Datenschutzerklärung ausgearbeitet. Diese steht den Mitgliedern kostenlos im Bereich law & order zur Verfügung.